FAQ
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Sie erreichen uns telefonisch während der Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail. Beide Kontaktmöglichkeiten sind auf unserer Internetseite verlinkt.
Wie bieten ein umfassendes Leistungsspektrum an, einschließlich den Einbau verschiedener Heizsysteme und Klimaanlagen, regelmäßiger Wartungen, aller sanitären Arbeiten (wie Badsanierungen) sowie der kompletten Sanierung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.
Wir empfehlen, Ihre Heizung mindestens einmal jährlich warten zu lassen. Eine regelmäßige Wartung sorgt dafür dass Ihre Heizung effizient arbeitet, die Lebensdauer verlängert wird und potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Dies gilt für jede Art von Heizung.
Die Förderung wird auf maximal 30.000€ Investitionskosten auf die erste Wohneinheit gewährt.
Davon:
30% Basisförderung
20% Geschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Öl- Kohle- Nachtspeicher oder mindestens 20 Jahre alte Gas-Heizungen.
30% Einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000€.
5% Effizienz-Bonus den Einsatz von Wärmepumpen mit einem natürlichem Kältemittel (R290 Propan) oder Erdwärme als Energiequelle.
70% Höchstfördersatz
Das bedeutet in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000€, beim Höchstfördersatz einen maximalen Zuschuss von 21.000€
Nein, sie müssen die Förderunterlagen nicht selber ausfüllen, wir füllen für sie die dazugehörigen Unterlagen aus sodass sie diese nur noch an die KfW schicken müssen.
Ja Wärmepumpen sind heutzutage sehr viel Fortgeschrittener als noch vor ein paar Jahren. Viele Wärmepumpen schaffen eine maximale Vorlauftemperatur von 75°C mit dem Kältemittel R290 (Propan). Um Vorlauftemperaturen zu senken und eine Wärmepumpe noch Effizienter zu machen können z.B. Heizkörper vergrößert werden falls keine Fußbodenheizung vorhanden ist.
Nein müssen sie nicht. Sie können nach wie vor eine Gas- oder Ölheizung einbauen falls keine anderweitige Regelungen einer Kommunalen Wärmeplanung ihrer Gemeinde vorliegt. Allerdings sollten sie beachten das sie den Erneuerbare Energie-Anteil von 65% gestaffelt erfüllen müssen.
2029: 15%
2035: 30%
2040: 60%
Nach dem aktuellen stand dürfen Wohngebäude 2045 nur noch mit Erneuerbaren Energien oder Biogenen Brennstoffen wie z.B. Wasserstoff betrieben werden.
Mit einer Hybrid-Anlage erfüllen sie den EE-Anteil 65% komplett die Wärmepumpe muss mindestens 30% der Heizlast des Gebäudes abdecken.
Nein. Es gibt keine Fördermöglichkeiten hierfür.
Passen Sie die Heizkurve an, um die Heizleistung besser an die tatsächlichen Bedürfnisse anzupassen. Lassen sie einen hydraulischen Abgleich durchführen, um eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Haus zu gewährleisten. Es gibt noch weitere Möglichkeiten zur Kostensenkung, die je nach Situation individuell besprochen werden sollten.
Wenn Ihre Heizung eine Störung aufweist, versuchen Sie zunächst, die Anlage durch einen Reset-Knopf oder eine ähnliche Funktion zurückzusetzen. Falls dies nicht hilft, liegt wahrscheinlich ein größeres Problem vor. In diesem Fall sollten Sie die Heizung nicht weiter nutzen, um zusätzliche Schäden zu vermeiden. Es ist immer hilfreich, uns bei einer Störung einen Fehlercode mitzuteilen, wenn sie Kontakt aufnehmen. Dies ermöglicht eine schnellere und genauere Diagnose des Problems.
Nein, sie müssen nicht zwingend eine energetische Sanierung an ihrem Haus vornehmen um eine Wärmepumpe zu realisieren. Falls die Heizlast eines Einfamilienhauses höher als 14 kW ist, sollte allerdings über energetische Sanierungen oder über eine Hybridanlage nachgedacht werden.